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  #1  
Alt 09.12.2013, 21:34
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franze (Offline)
I went crazy, not stupid
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 19.483
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Zitat:
Gericht hat Streaming und P2P verwechselt

Die Daten der Nutzer der Streaming-Plattform Redtube.com sollen mit der Software GladII 1.1.3. von ITGuards ermittelt worden sein. Das Landgericht Köln habe offenbar getäuscht werden sollen und sei deshalb von P2P ausgegangen, so der Anwalt Johannes von Rüden, dem Akteneinsicht gewährt wurde.

Das Landgericht Köln ist von P2P ausgegangen, als es dem Antrag stattgegeben hat, die Daten zu den IP-Adressen der Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben. Das hat die Berliner Anwaltskanzlei Werdermann/von Rüden erklärt, die Akteneinsicht hatte. In dem Beschluss heißt es: "Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sogenannte Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung im Sinne vom Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz vor." Doch in dem Antrag habe "nichts von einer Tauschbörse" gestanden, sagte Johannes von Rüden.

Von den Streaming-Abmahnungen der U+C-Rechtsanwälte zu Redtube.com dürften über 10.000 Menschen betroffen sein.

"Wir haben im Eilverfahren Akteneinsicht beantragt und konnten am frühen Montagmorgen die ersten Akten einsehen", so von Rüden.

Das Landgericht Köln ist dafür zuständig, die Anträge im Auskunftsverfahren zu bearbeiten, damit Provider wie die Deutsche Telekom die Genehmigung bekommen, die Verknüpfung von Namen und IP-Adresse gegenüber den Rechteinhabern herauszugeben.

Doch es dürfte praktisch keinen legalen Weg geben, wie die Abmahner an die IP-Adressen der Nutzer von Redtube.com gekommen sind. Mit der Software GladII 1.1.3. soll das Unternehmen ITGuards die einer Kammer des Gerichts übermittelten 1.000 IP-Adressen festgestellt haben. Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der für Urmann + Collegen (U+C) aktiv war, erklärte laut den Akten zur Feststellung der IP-Adressen: "Dateien beziehungsweise Dateibündel werden eindeutig durch die eigene URL, mithin eine einzigartige Ressourcenverweisung (Link) identifiziert. Für jeden dieser Links existiert ein einzigartiger, sogenannter Hash-Wert, der mit dem digitalen Fingerabdruck einer Datei oder eines Links vergleichbar ist und diesen unverwechselbar macht."

Weiter heißt es: "Nach dem Sammeln dieser Daten zu den einzelnen urheberrechtlich geschützten Werken werden diese zur Probe heruntergeladen. Diese Dateien werden dann mittels manueller Hör- und Sichtprobe daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthalten." Erst nach dieser Probe begänne die Protokollierung der Daten. Die so gesammelten 1.000 IP-Adressen sollen zwischen dem 8. und 11. August 2013 auf den Film Amanda's Secret zugegriffen haben.

"Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken", sagte von Rüden. Dass die Daten heruntergeladen worden seien und dann "angehört und angesehen wurden", sei wahrscheinlich einfach Unsinn. "Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetzes herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein", so von Rüden. Das Landgericht Köln habe offenbar getäuscht werden sollen, erklärte er.

"Weder weisen der Antrag, noch der Beschluss darauf hin, dass hier ein Streaming-Portal oder überhaupt Redtube überwacht wurde", sagte von Rüden.

Für Nutzer seriöser Erotikportale sei es nicht möglich, auf den ersten Blick zu erkennen, woher die hochgeladenen Dateien stammten und ob diese von rechtswidrig hergestellten Vorlagen stammten.

Nachtrag vom 9. Dezember 2013, 18:03 Uhr


Der Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärte: "Damit lässt sich feststellen, dass die Beschlüsse schlichtweg falsch sind und eine Auskunft nie hätte erteilt werden dürfen. Wäre den Richtern am Landgericht Köln der komplette Sachverhalt bekannt gewesen, hätten sie erkannt, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht gegeben ist, und daher wäre keine Auskunft erteilt worden. Für die Nutzer ist dies jedoch nur ein Pyrrhussieg. Denn selbst eine rechtlich nicht einwandfrei erlangte Auskunft kann vor Gericht verwendet werden. Für die Zukunft wird das allerdings bedeuten, dass dieser Abmahn-Maschinerie ein Riegel vorgeschoben wird. Dann können alle Streaming-Nutzer wieder aufatmen und nur die Tauschbörsennutzer müssen weiterhin mit Abmahnungen rechnen."
Insbesondere der letzte Absatz bzw. die letzten beiden Sätze sind wohl ausschlaggebend. Ähnliches liest man auch im lawblog.

Zitat:
Zitat von Flight
Ich denke, das es noch viel schlimmer kommt, da immer mehr Anwaltskanzleien sich auf Abmahnverfahren spezialisieren.
Irgendeine dieser Kanzleien sollte sich mal darauf spezialisieren, die Abmahner abzumahnen. Alles Verbrecher...
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  #2  
Alt 09.12.2013, 22:09
Benutzerbild von Chris
Chris (Offline)
Super Member
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 14.601
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"Doch es dürfte praktisch keinen legalen Weg geben, wie die Abmahner an die IP-Adressen der Nutzer von Redtube.com gekommen sind. Mit der Software GladII 1.1.3. soll das Unternehmen ITGuards die einer Kammer des Gerichts übermittelten 1.000 IP-Adressen festgestellt haben."


Aha, dann lag ich doch richtig mit was Illegalem seitens der Abmahner. Und das Redtube mit P2P verwechselt wurde ist wohl mit Abstand der größte Lapsus des neueren Jahrtausends.

Wollen wir mal schwer hoffen, daß U+C auf ihren Kosten sitzenbleiben werden. Denn so wie es aussieht haben sie ja wohl nicht richtig recherchiert (oder falsche Daten erhalten, egal).

Ansonsten gebe ich ich franze recht, das diese Abmahner mal richtig abgemahnt werden sollten.

Aber eines verstehe ich immer noch nicht so ganz. Die Betreiber von Redtube hoffen doch auf viele User die Streams anschauen. Von deren Seite wird ja kaum wohl die Spionagesoftware installiert worden sein, also hapert es bei denen doch an der Sicherheit wenn solche Software von Dritten bei denen aktiv ist.


Darfst ruhig weiterposten, fetishlover!
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  #3  
Alt 09.12.2013, 22:32
fetishlover (Offline)
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Registriert seit: Oct 2013
Ort: Berlin, Germany
Beiträge: 81
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Zitat:
Zitat von franze Beitrag anzeigen
Irgendeine dieser Kanzleien sollte sich mal darauf spezialisieren, die Abmahner abzumahnen. Alles Verbrecher...
Offensichtlich tun das einige doch schon. Ich habe am 06. die Post bekommen, sofort im Internet gegoogelt und auf etlichen Anwaltsseiten war genau dieses Thema ( U+C ) die Startseite.
Entweder die haben einen verdammt schnellen Webmaster oder ...
Mag ja sein, dass ich zu viele Krimis geschaut habe oder eine leicht schizophrene Ader habe. Aber was ist, wenn da Hand in Hand gearbeitet wird?
U+C bekommt die Kohle von der "wenn nur meine Frau nichts erfährt"-Fraktion, die anderen von denen, die sich trauen, aufzumucken.
So ganz bin ich noch nicht vom Gegenteil überzeugt.

fetishlover
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  #4  
Alt 10.12.2013, 14:31
Benutzerbild von Flight
Flight (Offline)
Freidenker
 
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Ankh-Morpork
Beiträge: 270
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Diese Mail hatte ich heute bekommen, und hat sich als Fake herausgestellt


gefälschte E-Mails der U+C Rechtsanwälte

gefälschte E-Mails der U+C Rechtsanwälte angeblich im Auftrag der The Archive AG
publiziert von Frank Weiß

Die zahlreichen Abmahnungen der der U+C Rechtsanwälte sind erst ein paar Tage alt, schon springen die ersten Trittbrettfahrer auf die Abmahnwelle auf. In jedem Fall sollten Sie die E-Mail ignorieren und löschen.

In keinem Fall sollte der Dateianhang geöffnet werden. Der zip- Anhang enthält einen Virus.

"Sehr geehrte/r [Vor- / Nachname],

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Amandas secrets. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:

Datum/Uhrzeit: 27.12.2013 24:65:13

IP-Adresse: 80.xx.xxx.134 [Vor- / Nachname]

Produktname: Amandas secrets

Benutzerkennung: 2811236544

Stream-Anbieter: Redtube

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 - Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG).

Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 93,44 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 2044,00 Euro

Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 103,71 Euro

Pauschale für Post und Telekommunikation: 20,74 Euro

Schadensersatz: 93,44 Euro

Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro

Die Beweisdaten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Urmann und Collegen"





Voricht! Diese E-Mail enthält einen Virus in einer zip- Datei.

"Der Dateianhang "[Vor- / Nachname des Empfängers].zip" ist von einem Virus verseucht und wurde durch diese Nachricht ersetzt.

Quelle:
http://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/gefaelschte-e-mails-der-u-c-rechtsanwaelte.html
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  #5  
Alt 10.12.2013, 18:26
Benutzerbild von TwoFace
TwoFace (Offline)
aka Rotsch | F1-Tippspiel-Sieger 2016 & Fußball Tippspiel-Sieger 2015/16
 
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Internetz
Beiträge: 2.423
Standard

Warum bekomm ich nicht mal so schöne fakemails?
Will auch mal was zum lachen haben!!!!



Bloß schade, dass manche aus purer Angst doch schnell bezahlen
und glauben das wars dann..

..mann was sind da schon Leute abgemolken worden!!!

Im übrigen bin ich da etwas härter unterwegs als Franze..
eine Abmahnung für Abmahner wäre zu einfach..

..wenn es sich um Rechtsanwälte handelt die sich auf illegale Art Mandanten beschaffen,
so würde ich ein Abmahn -u. Ausschluss von der Anwaltskammer anstreben.
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  #6  
Alt 12.12.2013, 16:36
meister1808 (Offline)
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Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 10.710
Standard U+C: Redtube-Abmahnwelle war erst der "Anfang"

U+C: Redtube-Abmahnwelle war erst der "Anfang"

Seit kurzem sorgen die Massenabmahnungen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) für jede Menge Aufregung. Nun meldete sich Abmahnanwalt Thomas Urmann zu Wort und meinte, dass es noch viele Streaming-Abmahnungen dieser Art geben werde.

In den vergangenen Tagen war es das beherrschende Thema im deutschen Internet und möglicherweise wird das noch länger so bleiben: die Redtube-Abmahnungen. Dem Rechtsanwalt Christian Solmecke gelang es nun, mit Thomas Urmann, Gesellschafter der Kanzlei U+C, über dieses Thema sprechen, die Informationen hat er in einem Blog-Beitrag zusammengefasst.

Davon sind seit vergangener Woche mehrere 10.000 deutsche Nutzer betroffen und Solmecke hat erfahren, dass das erst Phase 1 gewesen sei. Denn die bereits verschickten Abmahnungen gingen erst an Kunden der Deutschen Telekom, U+C hat allerdings auch noch Auskunftsbeschlüsse für andere ISPs erwirkt, diese wurden jedoch noch nicht verschickt.

Laut Christian Solmecke habe Urmann angedeutet, dass Redtube erst der Anfang gewesen sei und andere Streaming-Portale folgen werden, da auch diese überwacht werden oder werden können. Solmecke schreibt, dass es in den nächsten Jahren "tausende Abmahnungen" dieser Art geben werde.

Solmecke sprach Urmann auch auf die "zweifelhaften Auskunftsbeschlüsse" an, die man beim Landgericht Köln erwirkt hat. Darin ist von "Downloadportalen" die Rede, obwohl Redtube ein Streaming-Anbieter ist. Urmann verweist hier auf "Progessive Downloading" sowie einen Wikipedia-Eintrag und meint, dass man dort ja nachlesen könne, dass "nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte" liege.


Im Gespräch betonte Urmann außerdem, dass das Landgericht die insgesamt 62 Beschlüsse mitnichten einfach so durchgewunken habe, sondern u. a. Gutachten angefordert hätte. Wie man an die IP-Adressen gekommen ist, wollte der Abmahnanwalt nicht verraten und verwies auf seine anwaltliche Schweigepflicht.

Im Blog-Beitrag von Solmecke kann man so einige weitere Informationen dazu erfahren, darunter dass U+C diese Abmahnwelle nicht "erfunden" hat, sondern ein Kollege namens Daniel Sebastian die Angelegenheit ursprünglich ins Rollen gebracht und U+C danach um Hilfe gebeten habe.




Quelle
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  #7  
Alt 12.12.2013, 19:02
KaRL A (Offline)
Special Member
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 9.504
Standard

Die Eltern eines Kollegen wurden auch angeschrieben.

Erst sollten sie zu einer Zeit auf Redtube gewesen sein, als überhaupt niemand zu Hause war und gestern (11.12.13) haben sie ein Schreiben erhalten, in dem ihnen vorgeworfen wird, dort am 12.12. - also heute - ebenfalls ihr Unwesen getrieben zu haben...
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  #8  
Alt 13.12.2013, 17:31
meister1808 (Offline)
Super Member
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 10.710
Standard Pornofilme, die man derzeit im Internet nicht schauen sollte

Pornofilme, die man derzeit im Internet nicht schauen sollte


Zitat:
Alle mit dem Wort MILGF (=Mahnanwälte I like to get fucked by)
Die Barely-Legal-Reihe
Geile Mahnanwälte besorgen es Dir I - IV (Teil V kein Problem)
I fucked the law
Die Cuntzlei
Heimlich abgesaugt: Die schmutzigen Hobbys der NetMoms
1 Night in Regensburg
Bangover: Die Weihnachtsfeier bei U+C
Two Girls One Cop
Die Lümmel von der ersten Anklagebank
Justice Boner: Der wilde Ritt auf den Paragraphen
Die 12 Geschorenen
IP in your mouth
The Pirate Gay – Hier lieben alle Queer-2-Queer


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