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Alt 09.12.2013, 21:34
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franze (Offline)
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Zitat:
Gericht hat Streaming und P2P verwechselt

Die Daten der Nutzer der Streaming-Plattform Redtube.com sollen mit der Software GladII 1.1.3. von ITGuards ermittelt worden sein. Das Landgericht Köln habe offenbar getäuscht werden sollen und sei deshalb von P2P ausgegangen, so der Anwalt Johannes von Rüden, dem Akteneinsicht gewährt wurde.

Das Landgericht Köln ist von P2P ausgegangen, als es dem Antrag stattgegeben hat, die Daten zu den IP-Adressen der Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben. Das hat die Berliner Anwaltskanzlei Werdermann/von Rüden erklärt, die Akteneinsicht hatte. In dem Beschluss heißt es: "Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sogenannte Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung im Sinne vom Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz vor." Doch in dem Antrag habe "nichts von einer Tauschbörse" gestanden, sagte Johannes von Rüden.

Von den Streaming-Abmahnungen der U+C-Rechtsanwälte zu Redtube.com dürften über 10.000 Menschen betroffen sein.

"Wir haben im Eilverfahren Akteneinsicht beantragt und konnten am frühen Montagmorgen die ersten Akten einsehen", so von Rüden.

Das Landgericht Köln ist dafür zuständig, die Anträge im Auskunftsverfahren zu bearbeiten, damit Provider wie die Deutsche Telekom die Genehmigung bekommen, die Verknüpfung von Namen und IP-Adresse gegenüber den Rechteinhabern herauszugeben.

Doch es dürfte praktisch keinen legalen Weg geben, wie die Abmahner an die IP-Adressen der Nutzer von Redtube.com gekommen sind. Mit der Software GladII 1.1.3. soll das Unternehmen ITGuards die einer Kammer des Gerichts übermittelten 1.000 IP-Adressen festgestellt haben. Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der für Urmann + Collegen (U+C) aktiv war, erklärte laut den Akten zur Feststellung der IP-Adressen: "Dateien beziehungsweise Dateibündel werden eindeutig durch die eigene URL, mithin eine einzigartige Ressourcenverweisung (Link) identifiziert. Für jeden dieser Links existiert ein einzigartiger, sogenannter Hash-Wert, der mit dem digitalen Fingerabdruck einer Datei oder eines Links vergleichbar ist und diesen unverwechselbar macht."

Weiter heißt es: "Nach dem Sammeln dieser Daten zu den einzelnen urheberrechtlich geschützten Werken werden diese zur Probe heruntergeladen. Diese Dateien werden dann mittels manueller Hör- und Sichtprobe daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthalten." Erst nach dieser Probe begänne die Protokollierung der Daten. Die so gesammelten 1.000 IP-Adressen sollen zwischen dem 8. und 11. August 2013 auf den Film Amanda's Secret zugegriffen haben.

"Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken", sagte von Rüden. Dass die Daten heruntergeladen worden seien und dann "angehört und angesehen wurden", sei wahrscheinlich einfach Unsinn. "Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetzes herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein", so von Rüden. Das Landgericht Köln habe offenbar getäuscht werden sollen, erklärte er.

"Weder weisen der Antrag, noch der Beschluss darauf hin, dass hier ein Streaming-Portal oder überhaupt Redtube überwacht wurde", sagte von Rüden.

Für Nutzer seriöser Erotikportale sei es nicht möglich, auf den ersten Blick zu erkennen, woher die hochgeladenen Dateien stammten und ob diese von rechtswidrig hergestellten Vorlagen stammten.

Nachtrag vom 9. Dezember 2013, 18:03 Uhr


Der Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärte: "Damit lässt sich feststellen, dass die Beschlüsse schlichtweg falsch sind und eine Auskunft nie hätte erteilt werden dürfen. Wäre den Richtern am Landgericht Köln der komplette Sachverhalt bekannt gewesen, hätten sie erkannt, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht gegeben ist, und daher wäre keine Auskunft erteilt worden. Für die Nutzer ist dies jedoch nur ein Pyrrhussieg. Denn selbst eine rechtlich nicht einwandfrei erlangte Auskunft kann vor Gericht verwendet werden. Für die Zukunft wird das allerdings bedeuten, dass dieser Abmahn-Maschinerie ein Riegel vorgeschoben wird. Dann können alle Streaming-Nutzer wieder aufatmen und nur die Tauschbörsennutzer müssen weiterhin mit Abmahnungen rechnen."
Insbesondere der letzte Absatz bzw. die letzten beiden Sätze sind wohl ausschlaggebend. Ähnliches liest man auch im lawblog.

Zitat:
Zitat von Flight
Ich denke, das es noch viel schlimmer kommt, da immer mehr Anwaltskanzleien sich auf Abmahnverfahren spezialisieren.
Irgendeine dieser Kanzleien sollte sich mal darauf spezialisieren, die Abmahner abzumahnen. Alles Verbrecher...
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