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  #1  
Alt 05.12.2013, 21:22
meister1808 (Offline)
Super Member
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 10.714
Exclamation Erste Abmahnung wegen Abruf eines Video-Streams

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen könnten in der nächsten Zeit auch ihren Weg in den Streaming-Bereich finden. Der erste entsprechende Fall wurde jetzt bekannt.

Der Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet, dass ihm nun ein entsprechendes Abmahn-Schreiben vorliegt - vermutlich ist es das erste dieser Art. Abgeschickt wurde sie von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte. Dem Empfänger wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf der Streaming-Plattform Redtube.com abgerufen zu haben.

Die Anwälte wurden im Auftrag der The Archive AG aktiv, die für die Wahrnehmung der Rechte an dem Video zuständig ist. Beim Landgericht Köln hatte man daraufhin ein Auskunftsersuchen erwirkt, dass den Internet-Provider des Empfängers der Abmahnung verpflichtete, die Anschrift herauszugeben, die zu einer erfassten IP-Adresse passt.


Wie Gulden ausführte, könne derzeit noch nicht genauer gesagt werden, wie die Ersteller der Abmahnung überhaupt an die IP-Adresse kamen. Entsprechende Unterlagen lägen derzeit noch nicht vor. Der Server, von dem das Video abgerufen wurde, soll in den Niederlanden stehen, Redtube selbst hat seinen Sitz in den USA. Denkbar wäre, dass das Unternehmen die Informationen aufgrund juristischen Drucks herausgab.

Der Anwalt des Abgemahnten sieht es als fraglich an, ob die Vorwürfe rechtlich überhaupt haltbar sind. Spätestens seit der Schließung des Portals Kino.to findet unter Juristen eine Diskussion darüber statt, ob das reine Anschauen eines Streams aufgrund des aktuellen Urheberrechts überhaupt einen Gesetzesverstoß darstellen kann.

Denn dieses ahndet vor allem die illegale Verbreitung von geschützten Inhalten, was beispielsweise in Filesharing-Netzen das Problem darstellt. Denn diese funktionieren so, dass beim Download einer Datei auch gleichzeitig eine Weiterverbreitung erfolgt. Aber auch das Beschaffen eines Werkes aus offensichtlich unrechtmäßiger Quelle kann bestraft werden - wobei hier allerdings zu klären wäre, ob Streaming-Plattformen vom normalen Anwender zweifelsfrei als illegale Angebote erkennbar sind.




Quelle
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  #2  
Alt 06.12.2013, 05:12
KaRL A (Offline)
Special Member
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 9.505
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Urteil: Kein Urheberrechtsschutz für Pornos | heise online
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  #3  
Alt 08.12.2013, 11:07
Benutzerbild von TwoFace
TwoFace (Offline)
aka Rotsch | F1-Tippspiel-Sieger 2016 & Fußball Tippspiel-Sieger 2015/16
 
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Internetz
Beiträge: 2.422
Standard



... da sie "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" zeigen,
fehle es "an einer persönlichen geistigen Schöpfung",
die für den urheberrechtlichen Schutz in Deutschland Voraussetzung ist.

Also Jungs, bitte nur noch primitive Pornos schauen
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  #4  
Alt 08.12.2013, 19:49
torku2000 (Offline)
Banned
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 108
Standard

Die Abmahnungen habe ich leider letzte Woche auch erhalten.....

Werd erst mal gar nichts machen bei der Sachlage und abwarten ob ein Mahnbescheid kommt und dann Einspruch einlegen....

Werde weiter bereichten wenns was neues gibt.

Finds aber schon die härte wie es argumentiert wird
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  #5  
Alt 08.12.2013, 22:17
Benutzerbild von FatChris
FatChris (Offline)
Backer+
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 1.261
Standard

Zitat:
Zitat von torku2000 Beitrag anzeigen
Die Abmahnungen habe ich leider letzte Woche auch erhalten.....

Werd erst mal gar nichts machen bei der Sachlage und abwarten ob ein Mahnbescheid kommt und dann Einspruch einlegen....

Werde weiter bereichten wenns was neues gibt.

Finds aber schon die härte wie es argumentiert wird
Was hattest du angeschaut? Was "primitives"?

Und wie verhält sich mit all diese Comic Verfilmungen und Neuverfilmungen?
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  #6  
Alt 09.12.2013, 17:18
fetishlover (Offline)
Banned
 
Registriert seit: Oct 2013
Ort: Berlin, Germany
Beiträge: 81
Standard

Hallo,

auch ich habe Post aus Regensburg erhalten.
Gar nichts zu unternehmen kann böse nach hinten losgehen. Ich habe zwölf Anwälte aus ganz Deutschland angerufen, die mir einhellig das bestätigt haben, was auch auf vielen Anwaltsseiten mittlerweile auf Seite 1 steht.
Wer nicht reagiert, riskiert einen Strafbescheid und damit unweigerlich eine Gerichtsverhandlung.
Ich habe einen relativ preiswerten Anwalt gefunden, der das jetzt für mich in die Hand nimmt.

Keinesfalls sollte man sich auf die Entscheidung eines einzigen Gerichtes mit dem Urteil " es mangele an einer persönlichen geistigen Schöpfung" verlassen.
Auch das kann schnell schief gehen.

fetishlover

P.S. ich werde vorsichtshalber mal für ein Weilchen auch hier im Forum die Füße stillhalten und abwarten, wie das ausgeht.

Geändert von fetishlover (10.12.2013 um 19:55 Uhr)
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