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#11
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"Doch es dürfte praktisch keinen legalen Weg geben, wie die Abmahner an die IP-Adressen der Nutzer von Redtube.com gekommen sind. Mit der Software GladII 1.1.3. soll das Unternehmen ITGuards die einer Kammer des Gerichts übermittelten 1.000 IP-Adressen festgestellt haben."
Aha, dann lag ich doch richtig mit was Illegalem seitens der Abmahner. Und das Redtube mit P2P verwechselt wurde ist wohl mit Abstand der größte Lapsus des neueren Jahrtausends. Wollen wir mal schwer hoffen, daß U+C auf ihren Kosten sitzenbleiben werden. Denn so wie es aussieht haben sie ja wohl nicht richtig recherchiert (oder falsche Daten erhalten, egal). Ansonsten gebe ich ich franze recht, das diese Abmahner mal richtig abgemahnt werden sollten. Aber eines verstehe ich immer noch nicht so ganz. Die Betreiber von Redtube hoffen doch auf viele User die Streams anschauen. Von deren Seite wird ja kaum wohl die Spionagesoftware installiert worden sein, also hapert es bei denen doch an der Sicherheit wenn solche Software von Dritten bei denen aktiv ist. Darfst ruhig weiterposten, fetishlover! |
#12
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Zitat:
Entweder die haben einen verdammt schnellen Webmaster oder ... Mag ja sein, dass ich zu viele Krimis geschaut habe oder eine leicht schizophrene Ader habe. Aber was ist, wenn da Hand in Hand gearbeitet wird? U+C bekommt die Kohle von der "wenn nur meine Frau nichts erfährt"-Fraktion, die anderen von denen, die sich trauen, aufzumucken. So ganz bin ich noch nicht vom Gegenteil überzeugt. fetishlover |
#13
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Diese Mail hatte ich heute bekommen, und hat sich als Fake herausgestellt
gefälschte E-Mails der U+C Rechtsanwälte gefälschte E-Mails der U+C Rechtsanwälte angeblich im Auftrag der The Archive AG publiziert von Frank Weiß Die zahlreichen Abmahnungen der der U+C Rechtsanwälte sind erst ein paar Tage alt, schon springen die ersten Trittbrettfahrer auf die Abmahnwelle auf. In jedem Fall sollten Sie die E-Mail ignorieren und löschen. In keinem Fall sollte der Dateianhang geöffnet werden. Der zip- Anhang enthält einen Virus. "Sehr geehrte/r [Vor- / Nachname], Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Amandas secrets. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt. Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern: Datum/Uhrzeit: 27.12.2013 24:65:13 IP-Adresse: 80.xx.xxx.134 [Vor- / Nachname] Produktname: Amandas secrets Benutzerkennung: 2811236544 Stream-Anbieter: Redtube Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet. Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 - Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG). Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird. Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 93,44 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert: Gegenstandswert: 2044,00 Euro Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 103,71 Euro Pauschale für Post und Telekommunikation: 20,74 Euro Schadensersatz: 93,44 Euro Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro Die Beweisdaten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwälte Urmann und Collegen" Voricht! Diese E-Mail enthält einen Virus in einer zip- Datei. "Der Dateianhang "[Vor- / Nachname des Empfängers].zip" ist von einem Virus verseucht und wurde durch diese Nachricht ersetzt. Quelle: http://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/gefaelschte-e-mails-der-u-c-rechtsanwaelte.html |
#14
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Warum bekomm ich nicht mal so schöne fakemails?
Will auch mal was zum lachen haben!!!! Bloß schade, dass manche aus purer Angst doch schnell bezahlen und glauben das wars dann.. ..mann was sind da schon Leute abgemolken worden!!! Im übrigen bin ich da etwas härter unterwegs als Franze.. eine Abmahnung für Abmahner wäre zu einfach.. ..wenn es sich um Rechtsanwälte handelt die sich auf illegale Art Mandanten beschaffen, so würde ich ein Abmahn -u. Ausschluss von der Anwaltskammer anstreben. |
#15
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U+C: Redtube-Abmahnwelle war erst der "Anfang"
U+C: Redtube-Abmahnwelle war erst der "Anfang"
Seit kurzem sorgen die Massenabmahnungen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) für jede Menge Aufregung. Nun meldete sich Abmahnanwalt Thomas Urmann zu Wort und meinte, dass es noch viele Streaming-Abmahnungen dieser Art geben werde. In den vergangenen Tagen war es das beherrschende Thema im deutschen Internet und möglicherweise wird das noch länger so bleiben: die Redtube-Abmahnungen. Dem Rechtsanwalt Christian Solmecke gelang es nun, mit Thomas Urmann, Gesellschafter der Kanzlei U+C, über dieses Thema sprechen, die Informationen hat er in einem Blog-Beitrag zusammengefasst. Davon sind seit vergangener Woche mehrere 10.000 deutsche Nutzer betroffen und Solmecke hat erfahren, dass das erst Phase 1 gewesen sei. Denn die bereits verschickten Abmahnungen gingen erst an Kunden der Deutschen Telekom, U+C hat allerdings auch noch Auskunftsbeschlüsse für andere ISPs erwirkt, diese wurden jedoch noch nicht verschickt. Laut Christian Solmecke habe Urmann angedeutet, dass Redtube erst der Anfang gewesen sei und andere Streaming-Portale folgen werden, da auch diese überwacht werden oder werden können. Solmecke schreibt, dass es in den nächsten Jahren "tausende Abmahnungen" dieser Art geben werde. Solmecke sprach Urmann auch auf die "zweifelhaften Auskunftsbeschlüsse" an, die man beim Landgericht Köln erwirkt hat. Darin ist von "Downloadportalen" die Rede, obwohl Redtube ein Streaming-Anbieter ist. Urmann verweist hier auf "Progessive Downloading" sowie einen Wikipedia-Eintrag und meint, dass man dort ja nachlesen könne, dass "nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte" liege. Im Gespräch betonte Urmann außerdem, dass das Landgericht die insgesamt 62 Beschlüsse mitnichten einfach so durchgewunken habe, sondern u. a. Gutachten angefordert hätte. Wie man an die IP-Adressen gekommen ist, wollte der Abmahnanwalt nicht verraten und verwies auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Im Blog-Beitrag von Solmecke kann man so einige weitere Informationen dazu erfahren, darunter dass U+C diese Abmahnwelle nicht "erfunden" hat, sondern ein Kollege namens Daniel Sebastian die Angelegenheit ursprünglich ins Rollen gebracht und U+C danach um Hilfe gebeten habe. Quelle |
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Die Eltern eines Kollegen wurden auch angeschrieben.
Erst sollten sie zu einer Zeit auf Redtube gewesen sein, als überhaupt niemand zu Hause war und gestern (11.12.13) haben sie ein Schreiben erhalten, in dem ihnen vorgeworfen wird, dort am 12.12. - also heute - ebenfalls ihr Unwesen getrieben zu haben... |
#17
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Pornofilme, die man derzeit im Internet nicht schauen sollte
Pornofilme, die man derzeit im Internet nicht schauen sollte
Zitat:
Quelle |
#18
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Die Quelle des Vertrauens
Streit um Porno-Stream-Plattform: Redtube-Affäre: Zahlt die Abmahn-Kanzlei bald selbst? - Internet - FOCUS Online - Nachrichten Wer sich nicht mehr sicher ist was man überhaupt noch darf: Rechtsanwalt klärt auf: Nach Porno-Abmahnwelle: Was noch erlaubt ist im Netz - Video - Video - FOCUS Online |
#19
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Streaming Abmahnungen - Mustertexte
Streaming Abmahnungen - Mustertexte
In Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wachs und IT-Recht Kanzlei DURY stellt die Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn seit dem 11.12.2013 diverse Mustertexte zur Abwehr von Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte kostenfrei zur Verfügung. Die Texte sind eine reine Hilfestellung, können aber nicht die individuelle Rechtsberatung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ersetzen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Mustertexte nur im Bereich von Streaming-Abmahnungen als Vorlage dienen und in keinem Fall bei Filesharing-Abmahnungen genutzt werden dürfen. Nutzen Sie bei Filsharing-Abmahnungen eine mod. UE für Filesharing-Fälle, z.B. hier: Mod. UE - Filesharing. Quelle Direkt Quelle |
#20
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Die unklare Rechtslage könnte zu einer Goldgrube für die Anwälte werden
...Urmann setzt auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsen-Nutzern nicht mehr lohnt. Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte er: „Filesharing-Fälle können Sie nicht mehr kostendeckend betreiben - auf den Peer2Peer-Netzwerken ist niemand mehr unterwegs, dabei kommen nicht genügend Fälle zusammen.“ ...Urmann erwartet, dass die Frage der Rechtmäßigkeit von Streaming-Abmahnungen erst in einigen Jahren abschließend geklärt werden kann: „Wenn die Oberlandesgerichte München, Köln und Frankfurt zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen kommen, dann wird in fünf bis acht Jahren der BGH das Thema abschließend entschieden.“ ... Quelle: Porno-Portale im Visier: Abmahn-Kanzlei droht: "Redtube war ein Testballon" - Internet - FOCUS Online - Nachrichten ...und täglich grüsst das Murmeltier. Jahrelang... Geändert von Flight (17.12.2013 um 02:57 Uhr) |
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