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Alt 06.07.2012, 18:05
meister1808 (Offline)
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Standard Filehoster Oron wird wohl Kundendaten preisgeben

Der Filehoster Oron, der von einem Pornoproduzenten wegen Verstößen gegen das Urheberrecht verklagt worden ist, hat sich offenbar bereit erklärt, die Namen, IP- und E-Mail-Adressen sowie Bankdetails seiner Kunden preiszugeben.

Damit will Oron einer Klage von Corbin Fisher, einem auf ganz besondere Erwachsenenunterhaltung spezialisiertem Unternehmen, bzw. der Muttergesellschaft Liberty Media entkommen. Liberty Media hatte Oron auf 34,8 Millionen US-Dollar verklagt, man wirft dem Filehoster vor, mit seinem Angebot Verstöße gegen das Urheberrecht zu verursachen.

Wie 'TorrentFreak' berichtet, haben die Anwälte von Liberty Media zunächst erwirkt, dass die finanziellen Mittel des Filehosters eingefroren wurden. Oron hat zwar versucht, die Freigabe mehrerer hunderttausend Dollar zu erwirken, um die Kosten für Rechtsanwälte sowie Hosting bezahlen zu können, gewährt wurden Oron aber lediglich 100.000 Dollar. Daraufhin hatte Liberty Media die Oron-User vor einem baldigen Kollaps des Filehosters gewarnt.

TorrentFreak schreibt, dass beim Streit zwischen Oron und Liberty Media zunächst verhältnismäßig geringe Geldsummen im Spiel waren, so soll Liberty Media zunächst nur 500.000 Dollar als außergerichtlichen Vergleich verlangt haben, was Oron aber als "nicht verhältnismäßig" abgelehnt hat.


Oron bot dagegen nur 50.000 Dollar sowie einige Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Verstößen an, der Streit eskalierte aber und zwang Oron nun zu weitreichenden Zugeständnissen. Der Filehoster hat nun angeboten, Liberty Media bei der Identifikation sowie strafrechtlichen Verfolgung jener Oron-Nutzer zu helfen, die für die Copyright-Verstöße verantwortlich sind.

Dazu zählt die Offenlegung der zuvor genannten Kundendaten. Im Gegenzug soll sich Liberty Media verpflichtet haben, Oron zu helfen, weitere Klagen dieser Art zu verhindern, unter anderem indem man die Behauptung fallenlässt, dass Oron laut "Digital Millennium Copyright Act" (DMCA) nicht als "sicherer Hafen" gelte.




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