In ordnung, ich versuche nochmal mich richtig auszudrücken, da ich mich in den anderen Beiträgen wohl doch nicht gut ausgedrückt:
Also, wenn zwei Erwachsene sich Sexuell begehren, die geistig gesund sind, die immer auf Verhütung achten, die sich nicht zu Sex unter Alkoholeinfluss hinreißen lassen, dann sollte es meiner meinung nach dem Gesetz egal sein, ob es sich um Mutter und Sohn, Vater und Tochter oder auch um Bruder und Schwester handelt.
Ich hoffe, das war jetzt ein "vernünftiger" Beitrag.
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