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meister1808 05.12.2013 21:22

Erste Abmahnung wegen Abruf eines Video-Streams
 
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen könnten in der nächsten Zeit auch ihren Weg in den Streaming-Bereich finden. Der erste entsprechende Fall wurde jetzt bekannt.

Der Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet, dass ihm nun ein entsprechendes Abmahn-Schreiben vorliegt - vermutlich ist es das erste dieser Art. Abgeschickt wurde sie von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte. Dem Empfänger wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf der Streaming-Plattform Redtube.com abgerufen zu haben.

Die Anwälte wurden im Auftrag der The Archive AG aktiv, die für die Wahrnehmung der Rechte an dem Video zuständig ist. Beim Landgericht Köln hatte man daraufhin ein Auskunftsersuchen erwirkt, dass den Internet-Provider des Empfängers der Abmahnung verpflichtete, die Anschrift herauszugeben, die zu einer erfassten IP-Adresse passt.


Wie Gulden ausführte, könne derzeit noch nicht genauer gesagt werden, wie die Ersteller der Abmahnung überhaupt an die IP-Adresse kamen. Entsprechende Unterlagen lägen derzeit noch nicht vor. Der Server, von dem das Video abgerufen wurde, soll in den Niederlanden stehen, Redtube selbst hat seinen Sitz in den USA. Denkbar wäre, dass das Unternehmen die Informationen aufgrund juristischen Drucks herausgab.

Der Anwalt des Abgemahnten sieht es als fraglich an, ob die Vorwürfe rechtlich überhaupt haltbar sind. Spätestens seit der Schließung des Portals Kino.to findet unter Juristen eine Diskussion darüber statt, ob das reine Anschauen eines Streams aufgrund des aktuellen Urheberrechts überhaupt einen Gesetzesverstoß darstellen kann.

Denn dieses ahndet vor allem die illegale Verbreitung von geschützten Inhalten, was beispielsweise in Filesharing-Netzen das Problem darstellt. Denn diese funktionieren so, dass beim Download einer Datei auch gleichzeitig eine Weiterverbreitung erfolgt. Aber auch das Beschaffen eines Werkes aus offensichtlich unrechtmäßiger Quelle kann bestraft werden - wobei hier allerdings zu klären wäre, ob Streaming-Plattformen vom normalen Anwender zweifelsfrei als illegale Angebote erkennbar sind.




Quelle

KaRL A 06.12.2013 05:12

Urteil: Kein Urheberrechtsschutz für Pornos | heise online

TwoFace 08.12.2013 11:07

Zitat:

Zitat von KaRL A. (Beitrag 824714)



... da sie "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" zeigen,
fehle es "an einer persönlichen geistigen Schöpfung",
die für den urheberrechtlichen Schutz in Deutschland Voraussetzung ist. (lol3)

Also Jungs, bitte nur noch primitive Pornos schauen (lol2) (klasse) (pissen)(laugh)

torku2000 08.12.2013 19:49

Die Abmahnungen habe ich leider letzte Woche auch erhalten.....

Werd erst mal gar nichts machen bei der Sachlage und abwarten ob ein Mahnbescheid kommt und dann Einspruch einlegen....

Werde weiter bereichten wenns was neues gibt.

Finds aber schon die härte wie es argumentiert wird (puke3)

FatChris 08.12.2013 22:17

Zitat:

Zitat von torku2000 (Beitrag 825382)
Die Abmahnungen habe ich leider letzte Woche auch erhalten.....

Werd erst mal gar nichts machen bei der Sachlage und abwarten ob ein Mahnbescheid kommt und dann Einspruch einlegen....

Werde weiter bereichten wenns was neues gibt.

Finds aber schon die härte wie es argumentiert wird (puke3)

Was hattest du angeschaut? Was "primitives"? (lol3)

Und wie verhält sich mit all diese Comic Verfilmungen und Neuverfilmungen?(Fakes)

fetishlover 09.12.2013 17:18

Hallo,

auch ich habe Post aus Regensburg erhalten.
Gar nichts zu unternehmen kann böse nach hinten losgehen. Ich habe zwölf Anwälte aus ganz Deutschland angerufen, die mir einhellig das bestätigt haben, was auch auf vielen Anwaltsseiten mittlerweile auf Seite 1 steht.
Wer nicht reagiert, riskiert einen Strafbescheid und damit unweigerlich eine Gerichtsverhandlung.
Ich habe einen relativ preiswerten Anwalt gefunden, der das jetzt für mich in die Hand nimmt.

Keinesfalls sollte man sich auf die Entscheidung eines einzigen Gerichtes mit dem Urteil " es mangele an einer persönlichen geistigen Schöpfung" verlassen.
Auch das kann schnell schief gehen.

fetishlover

P.S. ich werde vorsichtshalber mal für ein Weilchen auch hier im Forum die Füße stillhalten und abwarten, wie das ausgeht.

Flight 09.12.2013 18:32

Wenn man es rechtlich betrachtet, ist fast das ganze Internet illegal.
Das meiste, was gepostet wird, gehört jemanden.
Es ist im Moment nun mal so, das alles was im Internet veröffentlich wird, automatisch als kostenloses Allgemeingut angesehen wird.

Chris 09.12.2013 20:29

Zitat:

Zitat von Flight (Beitrag 825671)
Wenn man es rechtlich betrachtet, ist fast das ganze Internet illegal.
Das meiste, was gepostet wird, gehört jemanden.
Es ist im Moment nun mal so, das alles was im Internet veröffentlich wird, automatisch als kostenloses Allgemeingut angesehen wird.


Und das bedeutet jetzt was? Das wir hier dichtmachen können?

Kann mir jemand mal erklären, wie in dem einem Fall da mit dem Stream anschauen, wie diese "Elemente" überhaupt an die IP des User gekommen sind??? Ein Provider rückt nur Daten auf richterlichem Beschluß in wirklich schwerwiegenden Fällen heraus. Das es wegen einen einzigem Stream passiert sein sollte - Wer glaubt das wirklich?

Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu. Woanders hatte ich diesbezüglich gelesen, daß über Schadprogramme, die ein User versehentlich irgendwo mitinstalliert hat, diese "Elemente" an Daten kommen. Das wäre aber strafbar und ich glaube es wohl eher nicht.

Wie dem auch sei, U+C haben eine Supereinnahmequelle für sich entdeckt. Irgendwann fallen sie so richtig auf die Schnauze damit, hoffe ich zumindest.

Flight 09.12.2013 21:11

Zitat:

Zitat von Chris (Beitrag 825695)
Und das bedeutet jetzt was? Das wir hier dichtmachen können?

Kann mir jemand mal erklären, wie in dem einem Fall da mit dem Stream anschauen, wie diese "Elemente" überhaupt an die IP des User gekommen sind??? Ein Provider rückt nur Daten auf richterlichem Beschluß in wirklich schwerwiegenden Fällen heraus. Das es wegen einen einzigem Stream passiert sein sollte - Wer glaubt das wirklich?

Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu. Woanders hatte ich diesbezüglich gelesen, daß über Schadprogramme, die ein User versehentlich irgendwo mitinstalliert hat, diese "Elemente" an Daten kommen. Das wäre aber strafbar und ich glaube es wohl eher nicht.

Wie dem auch sei, U+C haben eine Supereinnahmequelle für sich entdeckt. Irgendwann fallen sie so richtig auf die Schnauze damit, hoffe ich zumindest.

Ich denke, das es noch viel schlimmer kommt, da immer mehr Anwaltskanzleien sich auf Abmahnverfahren spezialisieren.
Das ist wie die Erlaubnis Geld zu drucken.

franze 09.12.2013 21:34

Zitat:

Gericht hat Streaming und P2P verwechselt

Die Daten der Nutzer der Streaming-Plattform Redtube.com sollen mit der Software GladII 1.1.3. von ITGuards ermittelt worden sein. Das Landgericht Köln habe offenbar getäuscht werden sollen und sei deshalb von P2P ausgegangen, so der Anwalt Johannes von Rüden, dem Akteneinsicht gewährt wurde.

Das Landgericht Köln ist von P2P ausgegangen, als es dem Antrag stattgegeben hat, die Daten zu den IP-Adressen der Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben. Das hat die Berliner Anwaltskanzlei Werdermann/von Rüden erklärt, die Akteneinsicht hatte. In dem Beschluss heißt es: "Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sogenannte Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung im Sinne vom Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz vor." Doch in dem Antrag habe "nichts von einer Tauschbörse" gestanden, sagte Johannes von Rüden.

Von den Streaming-Abmahnungen der U+C-Rechtsanwälte zu Redtube.com dürften über 10.000 Menschen betroffen sein.

"Wir haben im Eilverfahren Akteneinsicht beantragt und konnten am frühen Montagmorgen die ersten Akten einsehen", so von Rüden.

Das Landgericht Köln ist dafür zuständig, die Anträge im Auskunftsverfahren zu bearbeiten, damit Provider wie die Deutsche Telekom die Genehmigung bekommen, die Verknüpfung von Namen und IP-Adresse gegenüber den Rechteinhabern herauszugeben.

Doch es dürfte praktisch keinen legalen Weg geben, wie die Abmahner an die IP-Adressen der Nutzer von Redtube.com gekommen sind. Mit der Software GladII 1.1.3. soll das Unternehmen ITGuards die einer Kammer des Gerichts übermittelten 1.000 IP-Adressen festgestellt haben. Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der für Urmann + Collegen (U+C) aktiv war, erklärte laut den Akten zur Feststellung der IP-Adressen: "Dateien beziehungsweise Dateibündel werden eindeutig durch die eigene URL, mithin eine einzigartige Ressourcenverweisung (Link) identifiziert. Für jeden dieser Links existiert ein einzigartiger, sogenannter Hash-Wert, der mit dem digitalen Fingerabdruck einer Datei oder eines Links vergleichbar ist und diesen unverwechselbar macht."

Weiter heißt es: "Nach dem Sammeln dieser Daten zu den einzelnen urheberrechtlich geschützten Werken werden diese zur Probe heruntergeladen. Diese Dateien werden dann mittels manueller Hör- und Sichtprobe daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthalten." Erst nach dieser Probe begänne die Protokollierung der Daten. Die so gesammelten 1.000 IP-Adressen sollen zwischen dem 8. und 11. August 2013 auf den Film Amanda's Secret zugegriffen haben.

"Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken", sagte von Rüden. Dass die Daten heruntergeladen worden seien und dann "angehört und angesehen wurden", sei wahrscheinlich einfach Unsinn. "Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetzes herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein", so von Rüden. Das Landgericht Köln habe offenbar getäuscht werden sollen, erklärte er.

"Weder weisen der Antrag, noch der Beschluss darauf hin, dass hier ein Streaming-Portal oder überhaupt Redtube überwacht wurde", sagte von Rüden.

Für Nutzer seriöser Erotikportale sei es nicht möglich, auf den ersten Blick zu erkennen, woher die hochgeladenen Dateien stammten und ob diese von rechtswidrig hergestellten Vorlagen stammten.

Nachtrag vom 9. Dezember 2013, 18:03 Uhr


Der Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärte: "Damit lässt sich feststellen, dass die Beschlüsse schlichtweg falsch sind und eine Auskunft nie hätte erteilt werden dürfen. Wäre den Richtern am Landgericht Köln der komplette Sachverhalt bekannt gewesen, hätten sie erkannt, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht gegeben ist, und daher wäre keine Auskunft erteilt worden. Für die Nutzer ist dies jedoch nur ein Pyrrhussieg. Denn selbst eine rechtlich nicht einwandfrei erlangte Auskunft kann vor Gericht verwendet werden. Für die Zukunft wird das allerdings bedeuten, dass dieser Abmahn-Maschinerie ein Riegel vorgeschoben wird. Dann können alle Streaming-Nutzer wieder aufatmen und nur die Tauschbörsennutzer müssen weiterhin mit Abmahnungen rechnen."

Insbesondere der letzte Absatz bzw. die letzten beiden Sätze sind wohl ausschlaggebend. Ähnliches liest man auch im lawblog.

Zitat:

Zitat von Flight
Ich denke, das es noch viel schlimmer kommt, da immer mehr Anwaltskanzleien sich auf Abmahnverfahren spezialisieren.

Irgendeine dieser Kanzleien sollte sich mal darauf spezialisieren, die Abmahner abzumahnen. Alles Verbrecher...


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