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Erste Abmahnung wegen Abruf eines Video-Streams
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen könnten in der nächsten Zeit auch ihren Weg in den Streaming-Bereich finden. Der erste entsprechende Fall wurde jetzt bekannt.
Der Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet, dass ihm nun ein entsprechendes Abmahn-Schreiben vorliegt - vermutlich ist es das erste dieser Art. Abgeschickt wurde sie von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte. Dem Empfänger wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf der Streaming-Plattform Redtube.com abgerufen zu haben. Die Anwälte wurden im Auftrag der The Archive AG aktiv, die für die Wahrnehmung der Rechte an dem Video zuständig ist. Beim Landgericht Köln hatte man daraufhin ein Auskunftsersuchen erwirkt, dass den Internet-Provider des Empfängers der Abmahnung verpflichtete, die Anschrift herauszugeben, die zu einer erfassten IP-Adresse passt. Wie Gulden ausführte, könne derzeit noch nicht genauer gesagt werden, wie die Ersteller der Abmahnung überhaupt an die IP-Adresse kamen. Entsprechende Unterlagen lägen derzeit noch nicht vor. Der Server, von dem das Video abgerufen wurde, soll in den Niederlanden stehen, Redtube selbst hat seinen Sitz in den USA. Denkbar wäre, dass das Unternehmen die Informationen aufgrund juristischen Drucks herausgab. Der Anwalt des Abgemahnten sieht es als fraglich an, ob die Vorwürfe rechtlich überhaupt haltbar sind. Spätestens seit der Schließung des Portals Kino.to findet unter Juristen eine Diskussion darüber statt, ob das reine Anschauen eines Streams aufgrund des aktuellen Urheberrechts überhaupt einen Gesetzesverstoß darstellen kann. Denn dieses ahndet vor allem die illegale Verbreitung von geschützten Inhalten, was beispielsweise in Filesharing-Netzen das Problem darstellt. Denn diese funktionieren so, dass beim Download einer Datei auch gleichzeitig eine Weiterverbreitung erfolgt. Aber auch das Beschaffen eines Werkes aus offensichtlich unrechtmäßiger Quelle kann bestraft werden - wobei hier allerdings zu klären wäre, ob Streaming-Plattformen vom normalen Anwender zweifelsfrei als illegale Angebote erkennbar sind. Quelle |
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... da sie "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" zeigen, fehle es "an einer persönlichen geistigen Schöpfung", die für den urheberrechtlichen Schutz in Deutschland Voraussetzung ist. (lol3) Also Jungs, bitte nur noch primitive Pornos schauen (lol2) (klasse) (pissen)(laugh) |
Die Abmahnungen habe ich leider letzte Woche auch erhalten.....
Werd erst mal gar nichts machen bei der Sachlage und abwarten ob ein Mahnbescheid kommt und dann Einspruch einlegen.... Werde weiter bereichten wenns was neues gibt. Finds aber schon die härte wie es argumentiert wird (puke3) |
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Und wie verhält sich mit all diese Comic Verfilmungen und Neuverfilmungen?(Fakes) |
Hallo,
auch ich habe Post aus Regensburg erhalten. Gar nichts zu unternehmen kann böse nach hinten losgehen. Ich habe zwölf Anwälte aus ganz Deutschland angerufen, die mir einhellig das bestätigt haben, was auch auf vielen Anwaltsseiten mittlerweile auf Seite 1 steht. Wer nicht reagiert, riskiert einen Strafbescheid und damit unweigerlich eine Gerichtsverhandlung. Ich habe einen relativ preiswerten Anwalt gefunden, der das jetzt für mich in die Hand nimmt. Keinesfalls sollte man sich auf die Entscheidung eines einzigen Gerichtes mit dem Urteil " es mangele an einer persönlichen geistigen Schöpfung" verlassen. Auch das kann schnell schief gehen. fetishlover P.S. ich werde vorsichtshalber mal für ein Weilchen auch hier im Forum die Füße stillhalten und abwarten, wie das ausgeht. |
Wenn man es rechtlich betrachtet, ist fast das ganze Internet illegal.
Das meiste, was gepostet wird, gehört jemanden. Es ist im Moment nun mal so, das alles was im Internet veröffentlich wird, automatisch als kostenloses Allgemeingut angesehen wird. |
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Und das bedeutet jetzt was? Das wir hier dichtmachen können? Kann mir jemand mal erklären, wie in dem einem Fall da mit dem Stream anschauen, wie diese "Elemente" überhaupt an die IP des User gekommen sind??? Ein Provider rückt nur Daten auf richterlichem Beschluß in wirklich schwerwiegenden Fällen heraus. Das es wegen einen einzigem Stream passiert sein sollte - Wer glaubt das wirklich? Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu. Woanders hatte ich diesbezüglich gelesen, daß über Schadprogramme, die ein User versehentlich irgendwo mitinstalliert hat, diese "Elemente" an Daten kommen. Das wäre aber strafbar und ich glaube es wohl eher nicht. Wie dem auch sei, U+C haben eine Supereinnahmequelle für sich entdeckt. Irgendwann fallen sie so richtig auf die Schnauze damit, hoffe ich zumindest. |
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Das ist wie die Erlaubnis Geld zu drucken. |
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http://www.golem.de/news/u-c-abmahnung-gericht-hat-streaming-und-p2p-verwechselt-1312-103257.html Zitat:
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"Doch es dürfte praktisch keinen legalen Weg geben, wie die Abmahner an die IP-Adressen der Nutzer von Redtube.com gekommen sind. Mit der Software GladII 1.1.3. soll das Unternehmen ITGuards die einer Kammer des Gerichts übermittelten 1.000 IP-Adressen festgestellt haben."
Aha, dann lag ich doch richtig mit was Illegalem seitens der Abmahner. Und das Redtube mit P2P verwechselt wurde ist wohl mit Abstand der größte Lapsus des neueren Jahrtausends. Wollen wir mal schwer hoffen, daß U+C auf ihren Kosten sitzenbleiben werden. Denn so wie es aussieht haben sie ja wohl nicht richtig recherchiert (oder falsche Daten erhalten, egal). Ansonsten gebe ich ich franze recht, das diese Abmahner mal richtig abgemahnt werden sollten. Aber eines verstehe ich immer noch nicht so ganz. Die Betreiber von Redtube hoffen doch auf viele User die Streams anschauen. Von deren Seite wird ja kaum wohl die Spionagesoftware installiert worden sein, also hapert es bei denen doch an der Sicherheit wenn solche Software von Dritten bei denen aktiv ist. Darfst ruhig weiterposten, fetishlover! ;) |
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Entweder die haben einen verdammt schnellen Webmaster oder ... Mag ja sein, dass ich zu viele Krimis geschaut habe oder eine leicht schizophrene Ader habe. Aber was ist, wenn da Hand in Hand gearbeitet wird? U+C bekommt die Kohle von der "wenn nur meine Frau nichts erfährt"-Fraktion, die anderen von denen, die sich trauen, aufzumucken. So ganz bin ich noch nicht vom Gegenteil überzeugt. fetishlover |
Diese Mail hatte ich heute bekommen, und hat sich als Fake herausgestellt
gefälschte E-Mails der U+C Rechtsanwälte gefälschte E-Mails der U+C Rechtsanwälte angeblich im Auftrag der The Archive AG publiziert von Frank Weiß Die zahlreichen Abmahnungen der der U+C Rechtsanwälte sind erst ein paar Tage alt, schon springen die ersten Trittbrettfahrer auf die Abmahnwelle auf. In jedem Fall sollten Sie die E-Mail ignorieren und löschen. In keinem Fall sollte der Dateianhang geöffnet werden. Der zip- Anhang enthält einen Virus. "Sehr geehrte/r [Vor- / Nachname], Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Amandas secrets. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt. Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern: Datum/Uhrzeit: 27.12.2013 24:65:13 IP-Adresse: 80.xx.xxx.134 [Vor- / Nachname] Produktname: Amandas secrets Benutzerkennung: 2811236544 Stream-Anbieter: Redtube Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet. Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 - Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG). Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird. Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 93,44 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert: Gegenstandswert: 2044,00 Euro Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 103,71 Euro Pauschale für Post und Telekommunikation: 20,74 Euro Schadensersatz: 93,44 Euro Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro Die Beweisdaten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwälte Urmann und Collegen" Voricht! Diese E-Mail enthält einen Virus in einer zip- Datei. "Der Dateianhang "[Vor- / Nachname des Empfängers].zip" ist von einem Virus verseucht und wurde durch diese Nachricht ersetzt. Quelle: http://www.ratgeberrecht.eu/urheberr...sanwaelte.html |
Warum bekomm ich nicht mal so schöne fakemails?
Will auch mal was zum lachen haben!!!! (lol3) Bloß schade, dass manche aus purer Angst doch schnell bezahlen und glauben das wars dann.. ..mann was sind da schon Leute abgemolken worden!!! Im übrigen bin ich da etwas härter unterwegs als Franze.. eine Abmahnung für Abmahner wäre zu einfach.. ..wenn es sich um Rechtsanwälte handelt die sich auf illegale Art Mandanten beschaffen, so würde ich ein Abmahn -u. Ausschluss von der Anwaltskammer anstreben. |
U+C: Redtube-Abmahnwelle war erst der "Anfang"
U+C: Redtube-Abmahnwelle war erst der "Anfang"
Seit kurzem sorgen die Massenabmahnungen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) für jede Menge Aufregung. Nun meldete sich Abmahnanwalt Thomas Urmann zu Wort und meinte, dass es noch viele Streaming-Abmahnungen dieser Art geben werde. In den vergangenen Tagen war es das beherrschende Thema im deutschen Internet und möglicherweise wird das noch länger so bleiben: die Redtube-Abmahnungen. Dem Rechtsanwalt Christian Solmecke gelang es nun, mit Thomas Urmann, Gesellschafter der Kanzlei U+C, über dieses Thema sprechen, die Informationen hat er in einem Blog-Beitrag zusammengefasst. Davon sind seit vergangener Woche mehrere 10.000 deutsche Nutzer betroffen und Solmecke hat erfahren, dass das erst Phase 1 gewesen sei. Denn die bereits verschickten Abmahnungen gingen erst an Kunden der Deutschen Telekom, U+C hat allerdings auch noch Auskunftsbeschlüsse für andere ISPs erwirkt, diese wurden jedoch noch nicht verschickt. Laut Christian Solmecke habe Urmann angedeutet, dass Redtube erst der Anfang gewesen sei und andere Streaming-Portale folgen werden, da auch diese überwacht werden oder werden können. Solmecke schreibt, dass es in den nächsten Jahren "tausende Abmahnungen" dieser Art geben werde. Solmecke sprach Urmann auch auf die "zweifelhaften Auskunftsbeschlüsse" an, die man beim Landgericht Köln erwirkt hat. Darin ist von "Downloadportalen" die Rede, obwohl Redtube ein Streaming-Anbieter ist. Urmann verweist hier auf "Progessive Downloading" sowie einen Wikipedia-Eintrag und meint, dass man dort ja nachlesen könne, dass "nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte" liege. Im Gespräch betonte Urmann außerdem, dass das Landgericht die insgesamt 62 Beschlüsse mitnichten einfach so durchgewunken habe, sondern u. a. Gutachten angefordert hätte. Wie man an die IP-Adressen gekommen ist, wollte der Abmahnanwalt nicht verraten und verwies auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Im Blog-Beitrag von Solmecke kann man so einige weitere Informationen dazu erfahren, darunter dass U+C diese Abmahnwelle nicht "erfunden" hat, sondern ein Kollege namens Daniel Sebastian die Angelegenheit ursprünglich ins Rollen gebracht und U+C danach um Hilfe gebeten habe. Quelle |
Die Eltern eines Kollegen wurden auch angeschrieben.
Erst sollten sie zu einer Zeit auf Redtube gewesen sein, als überhaupt niemand zu Hause war und gestern (11.12.13) haben sie ein Schreiben erhalten, in dem ihnen vorgeworfen wird, dort am 12.12. - also heute - ebenfalls ihr Unwesen getrieben zu haben... (idiot) |
Pornofilme, die man derzeit im Internet nicht schauen sollte
Pornofilme, die man derzeit im Internet nicht schauen sollte
Zitat:
Quelle |
http://www.titanic-magazin.de/upload...erzeile_02.gif Die Quelle des Vertrauens (lol3)
Streit um Porno-Stream-Plattform: Redtube-Affäre: Zahlt die Abmahn-Kanzlei bald selbst? - Internet - FOCUS Online - Nachrichten Wer sich nicht mehr sicher ist was man überhaupt noch darf: Rechtsanwalt klärt auf: Nach Porno-Abmahnwelle: Was noch erlaubt ist im Netz - Video - Video - FOCUS Online |
Streaming Abmahnungen - Mustertexte
Streaming Abmahnungen - Mustertexte In Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wachs und IT-Recht Kanzlei DURY stellt die Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn seit dem 11.12.2013 diverse Mustertexte zur Abwehr von Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte kostenfrei zur Verfügung. Die Texte sind eine reine Hilfestellung, können aber nicht die individuelle Rechtsberatung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ersetzen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Mustertexte nur im Bereich von Streaming-Abmahnungen als Vorlage dienen und in keinem Fall bei Filesharing-Abmahnungen genutzt werden dürfen. Nutzen Sie bei Filsharing-Abmahnungen eine mod. UE für Filesharing-Fälle, z.B. hier: Mod. UE - Filesharing. Quelle Direkt Quelle |
Die unklare Rechtslage könnte zu einer Goldgrube für die Anwälte werden
...Urmann setzt auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsen-Nutzern nicht mehr lohnt. Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte er: „Filesharing-Fälle können Sie nicht mehr kostendeckend betreiben - auf den Peer2Peer-Netzwerken ist niemand mehr unterwegs, dabei kommen nicht genügend Fälle zusammen.“ ...Urmann erwartet, dass die Frage der Rechtmäßigkeit von Streaming-Abmahnungen erst in einigen Jahren abschließend geklärt werden kann: „Wenn die Oberlandesgerichte München, Köln und Frankfurt zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen kommen, dann wird in fünf bis acht Jahren der BGH das Thema abschließend entschieden.“ ... Quelle: Porno-Portale im Visier: Abmahn-Kanzlei droht: "Redtube war ein Testballon" - Internet - FOCUS Online - Nachrichten ...und täglich grüsst das Murmeltier. Jahrelang... |
Gute Nachrichten
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Aktueller Stand
Der jetzige Stand ist ja, das es offiziell illegal ist, Filme im Internet zu schauen ohne zu zahlen.
Wie kann man sich am besten anonym machen. |
da hast du mich auf den neusten Stand gebracht...
schon ansehen ist ab ende april (EuGH) offiziell illegal..Browser ist ein Speicher, also nicht erlaubt.. (kp) und anonym sein ? so richtig anonym ist schwer... |
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In der Strafverfolgung sollten schon eindeutige Beweise vorliegen. Beweise, die nicht nur den Besuch oder die Verweildauer auf Streamingplattformen nachweisen, sondern auch einen tatsächlichen Download. Oder sehe ich das Falsch? |
Gespeichert wird nur IP Adresse, Datum und Uhrzeit.
Somit reicht für die Verschleierung schon ein VPN Dienst ohne Protokoll. Der günstigste ohne Protokoll ist ein russischer Anbieter: https://hidemy.name/en/vpn/ Ca. 30 € im Jahr. Benutze ich selbst, nach dem ich verschiedenen Anbieter ausprobiert habe. Weiterer Vorteil, man kann in Deutschland gesperrte Inhalte ansehen. Wer einen Günstigeren kennt (ohne Protokoll) her damit(hut2) Wichtig ist noch Folgendes: (Zeile anklicken) VPN in Chrome und Firefox nutzlos: Browser plaudern echte IP-Adresse aus - CHIP Der Kernsatz: Um WebRTC zu unterdrücken, müssen Sie Ihren Firefox-Browser umkonfigurieren. Geben Sie dafür in die Adresszeile Ihres Browsers "about:config" ein. Ändern Sie nun unter dem Punkt "media.peerconnection.enabled" den Wert "true" auf "false". Und um ganz sicher zu sein, im gleichen Modus ins Suchfeld "geo" eingeben und "geo.enabled" auf false umstellen. http://thumbnails102.imagebam.com/54...0548708005.jpg |
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PhantomVPN
Danke Flight, habe das gleich mal im FF umgestellt.
Also ich nutze PhantomVPN im Gesamtpaket von Avira, k.P ob die mitprotokollieren. Gruß Chris |
Wie gut ist hide.me VPN?
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Avira ist ein denkbar "schlechter" VPN Anbieter, weil er (Avira) und Du "deutsche" sind, und somit eine juristische Verfolgung sehr einfach ist. Aber wenn Du die kostenlose Variante benutzt, ist es allemal besser als garnichts. @Bär, mit der free Version kannst Du ebenfalls nicht viel falsch machen, aber die Vollversion ist mit 120€ im Jahr, etwas für Leute die ihre Zigarren mit Geldscheinen anzünden. |
Ist mir jetzt klar, dachte ich mir auch schon, ist aber die kostenpflichtige Version davon. ;)
Mit dem was ihr da herumjongliert sind aber nur Adressen, keine impletierte Software. Somit sieht dein Anbieter aber wenn du auf diese zugreifst. Oder sehe ich das falsch? Worin besteht ein normaler Anonymisierungsdienst zu VPN? Ich bezweifle stark, daß IRGENDEIN Dienst dir 100%igen Schutz gewährt. Btw, Laptops von HP sind jetzt mit einer Lücke aufgeflogen, die der NSA ermöglichten Zugriff darauf zu erhalten, bewusst oder unbewusst (wer's glaubt!). Erst nachdem Hacker diese Lücke nutzten wurde dies bekannt. Um wieder auf den Kern zu kommen. Wieviele sogenannte versteckte Lücken gibt es in BS (Microsoft) und Software (Office, Virenprogramme usw.)??? Jede Seite rüstet immer weiter auf und die einfachen Nutzer sind jetzt schon die Verlierer und es wird immer schlimmer werden - siehe den grossen Hackerangriff. Um den Staus einer angeblichen Gefährdung durch weltweite Terrorgefahr zu rechtfertigen, ist denen da Oben jedes Mittel recht, auch den kleinsten Nutzer an den Pranger zu stellen, koste es was es wolle. Siehe neues Gesetz zur Kontrolle der dynamischen IP-Adresse. Das CF ist auch kein rechtsfreier Raum und wir stehen dort bestimmt schon Schlange, abgesehen von den Spitzeln die hier schon länger herumlungern und ihr armseliges Tun nicht einmal rechtferigen brauchen. Solange WIR ALLE immer fleissig der Herde hinterher laufen (mir graut's schon vor'm September), werden wir bis in alle Zukunft nur ÄRSCHE sehen. Und wer das nicht begreifen will oder kann, der tut mir nur noch sehr, sehr, sehr leid. R.I.P. Germany & Inet |
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Du hast plötzlich eine zusätzliche Netzwerkkarte, die sich mit 256 bit Verschlüsselung mit dem Internet verbindet. Ist ziemlich sicher. Aber ich gebe Dir Recht, 100% Sicherheit gibt es nicht. Wenn die Dich haben wollen, dann kriegen die Dich. Wenn wir deren Möglichkeiten kennen würden, dann könnten die es nicht mehr machen! Durch das Internet ist Orwell's 1984 Wahrheit geworden... |
Nutze seit Jahren nvpn.net. 3 Monate für 10€
Auch regelmäßig auf whoer.net die IP checken und DNS Leak Tests machen. |
Eine weitere Alternative wäre der TOR Browser, ist auch sicher.
Vorteil: kostenlos Nachteil: langsam Tor-Browser-Paket - Download - CHIP Neben dem normalen Internet kann man sich auch mal mal im Darknet umsehen. Wichtig: Das Darknet ist nicht illegal, illegal sind nur kriminelle Handlungen! |
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