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#1
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Ein kniffliger Kriminalfall
Es passiert auf den Flug von Madrid (Spanien) nach Helsinki (Finnland) an Bord eines KLM Flugzeugs (Niederlande).
Als das Flugzeug den deutschen Luftraum überfliegt, wird ein italienischer Fluggast von einen englischen Fluggast ermordet. Welches Land ist für die Strafverfolgung des Täters zuständig? Es meldet sich: Niederlande, und beruft sich auf die Flaggenhoheit. Deutschland, der Ort des Verbrechens. England, da der Täter Engländer war. Italien, da das Opfer Italiener ist. Finnland, weil es das erste Zugriffsland ist. Alle Länder haben nach ihren Landesrecht Anspruch auf den Täter! So ein Fall sollte durch das Tokioter Abkommen von 1963 geregelt sein: http://www.luftrecht-online.de/l-o-regelwerke/TokioterAbkommenD.pdf Ist aber keine große Hilfe. Was passiert nun mit den Täter? Geändert von Flight (12.10.2013 um 06:31 Uhr) |
#2
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"Alle Länder haben nach ihren Landesrecht Anspruch auf den Täter!"
Das ist die Theorie So sähe die Praxis aus: Wenn der Täter in Finnland festgenommen wurde wird Er auch dort verurteilt, es sei denn Sie liefern Ihn nach England aus. |
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