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Alt 23.10.2010, 19:15
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RatteHanz (Offline)
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Zitat:
Zitat von rotsch Beitrag anzeigen
Dark Satisfaction verwechselt hier eindeutig Liebe und "liebe" (Inzest).

Natürlich kann keiner die Geschwisterliebe -oder die Liebe zur Mutter verbieten, wird es jedoch praktiziert, ist das Inzest, die Folgen sind das Gesetzt und unter Umständen sogar Trisomiesyndrome!!

Zum Gesetz: Würde das BVG dieses Gesetz lockern -so Gott bewahre hoffentlich nie- so wären Übergriffe innerhalb der Familie vorprogrammiert.
Na toll, dann hätten wir ja Zustände wie in manchen Dörfern von Afghanistan, Pakistan oder Rajasthan (um nicht gleich von sozialer Steinzeit zu sprechen)

Danke fürs lesen!
PS:Ich möchte nochmals auf den wunderbaren Artikel von WIKI aufmerksam machen!!
Artikel von WIKIPEDIA lesen hift manchmal fürs ganze Leben
In Deutschland ist Inzest zweiten Grades erlaubt und in Frankreich sogar Inzest ersten Grades und dort gibt es auch nicht mehr "Übergriffe" wobei der Begriff "Übergriff" fehl am Platz ist es geht ja schliesslich nicht um sexuellen Missbrauch an Schutzbefohlenen sondern einvernehmlichen Sex unter Erwachsenen die miteinander verwandt sind.

aber wie gesagt ich finds abartig gerade eben weil man die möglichen Kinder grossen Risiken aussetzt.
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