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Alt 27.01.2009, 10:23
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Lil Fatima (Offline)
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Zu Wassers recht ausführlicher Antwort bleibt noch hinzuzufügen:

Zu 1.: Es gab auch schon Klagen einzelner Celebs gegen die jeweiligen Webseitenbetreiber (Bsp.: Britney Spears, ca. 2003/2004).
Die von Wasser angesprochene Steffi Graf Klage hatte damals zu einem Kahlschlag in der deutschen Fake-Scene geführt, viele deutsche Fake Seiten verschwanden oder existierten nur noch unter starken freiwilligen Selbstbeschränkungen, selbst ausländische Pay-Fakesites wie Marilyn's nahmen Fakes von Steffi Graf aus ihrem Angebot.

zu 2.+3.: Wenn Du auf Deiner eigenen Homepage nicht eine eindeutige Zugangsbeschränkung für Minderjährige gewährleisten kannst, machst Du Dich nach deutschem Recht der Verbreitung pornographischer Schriften nach § 184 des Strafgesetzbuches schuldig. Auch da gab es vor längerer Zeit bezüglich Fakes auf deutschen Homepages entsprechende Fälle. (Allerdings sind mir keine Fälle aus den letzten 5 Jahren bekannt).

Zu 4.: Zu einem Fake gehört grundsätzlich auch ein BodyShot (also das Hintergrundbild), hier gab es in der Vergangenheit auch schon Klagen seitens der Rechteinhaber, insbesondere kann ich mich an einen entsprechenden Fall einer Klage seitens des Magazins Hustler erinnern.

Fazit: Alle die von mir geschilderten Vorgänge sind schon einige Jahre her, mittlerweile haben wir, was die Verbreitung von Fakes angeht, wieder paradiesische Zustände. Ich persönlich traue der Nachhaltigkeit dieses Zustands allerdings noch nicht so recht, dafür habe ich in den letzten ca. 10 Jahren zuviele Auf und Abs mitgemacht.

@Löppi: Wenn Du ernsthaft in Erwägung ziehen solltest, eine Pay-Fakesite zu eröffnen, dann mach sie Hack-sicher, um dich von der teilweise etwas aggressiven Konkurrenz zu schützen, ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Grüße
Lil Fatima
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