zu1: Gibt keine allgemein gültige rechtsprechung. Bisher nur Klagen auf unterlassung gegen Netzbetreiber. (u.a. Steffi Graf gegen Microsoft)
Rechtsgut das Berührt wird: Recht am eigenen Bild (Bei Personen des öffentlichen Rechts eingeschränkt) / Künstlerische Freiheit
zu2: Wo kein Kläger..... Versuch mal dein recht an einem Manipulierten Bild einzuklagen!
zu3: Jugendschutz beachten und Geschäftsbedingungen des Providers
zu4: Versuch mal ein Copyright an anstößigen werken zu erlangen.....Meine Fakes werden ja auch von allen Möglichen Leuten(auch von Dir) fleißig weiterverteilt. Wenn ich nur dran Denke, was schon alles von mir hier im Board steht....
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